Unser Unternehmen betrachtet soziale Verantwortung sowie Respekt und Vertrauen in der Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter aber auch in den Geschäftskontakten z.B. zu Kunden und Lieferanten als wesentliche Grundlage für unseren Erfolg. Unser Code of Conduct soll daher unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen helfen, diese Werte in Ihrem Tun umzusetzen und in die Geschäftsprozesse einzubringen.

Uns ist bewusst, dass Gesetze und Richtlinien durch die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern unterschiedlicher Länder unverständlich sein können und so die Beurteilung eines ethisch einwandfreien und gesetzeskonformen Handelns manchmal schwer fällt. Dennoch sollte jeder Mitarbeiter in problematischen Situationen an den folgenden Fragen orientieren:

  • Handele ich in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Richtlinien sowie Grundsätzen unseres Unternehmens?
  • Ist mein Handeln im Sinne des Unternehmens und auch für mich persönlich ethisch, moralisch und gesetzlich korrekt?

Folgende Punkte sollen unsere Mitarbeiter unterstützen, die richtige Verhaltensweise und Entscheidungen zu treffen:

  1. Einhaltung von Recht und Gesetz
  2. Fairer Wettbewerb, Korruption
  3. Vermeidung von Interessenskonflikten
  4. Geldwäsche
  5. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung
  6. Kinderarbeit; Zwangsarbeit
  7. Vereinigungsfreiheit
  8. Vergütung und Arbeitszeiten
  9. Arbeits- und Gesundheitsschutz
  10. Umwelt- und Klimaschutz
  11. Spenden
  12. Einladungen und Geschenke
  13. Auftreten in der Öffentlichkeit
  14. Vertrauliche Unternehmensinformationen
  15. Datenschutz
  16. Lieferantenbeziehung

     

Zu 1: Das Befolgen von Gesetzen und Vorschriften ist für uns wesentliches Grundprinzip. Das nationale Recht steht über den Vorschriften des Unternehmens.

Zu 2: Korruption, Schmiergelder und Kartellverstöße werden grundsätzlich abgelehnt. Wir erwarten hier absolute Integrität aller Mitarbeiter. Verboten sind Abstimmung und Austausch mit Wettbewerbern über Preise, Margen, Rabatte und Umsätze sowie anderen sensiblen Marktinformationen.

Zu 3: Geschäftliche Entscheidungen erfolgen sachlich und im besten Interesse des Unternehmens. Interessenskonflikte mit privaten oder anderweitigen wirtschaftlichen Belangen oder sonstigen Aktivitäten –auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen- sollen bereits im Ansatz vermieden werden.

Zu 4: Wir beachten die gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention. Jeder Mitarbeiter soll ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, die einen Geldwäscheverdacht begründen könnten, melden.

Zu 5: Wir verfolgen Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gegenseitige Achtung bei unseren Mitarbeitern. Alle Mitarbeiter werden unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Kultur, ethischer Herkunft, sexueller Identität, Behinderung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung gleich behandelt.

Zu 6: Wir dulden keine widerrechtliche Art von Kinder- oder Zwangsarbeit in unserem Unternehmen und Niederlassungen.

Zu 7: Wir achten die Rechte unserer Mitarbeiter hinsichtlich der Versammlungs- und Koalitionsfreiheit in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung.

Zu 8: Die nationale Gesetzgebung bezüglich angemessener Entlohnung unter Beachtung der Gesetze zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns und bezüglich Arbeitszeiten wird eingehalten.

Zu 9: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind neben der Qualität unserer Produkte ein wesentliches Unternehmensziel und werden in alle Betriebsabläufe einbezogen. Daher wird die nationale Gesetzgebung hinsichtlich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit eingehalten und so möglichen Berufskrankheiten bestmöglich vorgebeugt.

Zu 10: Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sind für uns wichtige Unternehmensziele. Wir halten uns daher an die geltenden, nationalen Umweltgesetze und jeder Mitarbeiter sollte bestrebt sein, Umweltbelastungen möglichst zu vermeiden und auch durch sein persönliches Verhalten zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen und mit den Ressourcen Energie, Wasser und Rohstoffen effizient und sparsam umzugehen.

Zu 11: Soziales Engagement und Spenden erfolgen ggf. auf freiwilliger Basis und ohne Gegenleistung. Derartiges Engagement darf nicht dahingehend erfolgen, dass Entscheidungen im Interesse des Unternehmens getroffen werden sollen. Es erfolgen keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien oder ähnliche Institutionen sowie an Einzelpersonen.

Zu 12: Das Gewähren hochwertiger Geschenke oder finanzieller Vergünstigungen an Vertreter anderer Unternehmen ist untersagt. Ebenso ist unseren Mitarbeitern die Annahme von Geschenken und unangemessenen Einladungen verboten. Geschenke und Einladungen, die an Privatpersonen gerichtet sind, dürfen ebenfalls weder gewährt noch angenommen werden. Ausnahmen sind geringwertige Geschenke/ Werbeartikel von Vertragspartnern z.B. zum Jahresende, die in eine Tombola für alle Mitarbeiter einfließen. Angemessene Einladungen z.B. zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die den anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, es sei denn sie dienen einer unzulässigen Bevorzugung.

Zu 13: Unsere Mitarbeiter sind Repräsentanten unseres Unternehmens und tragen so zur positiven Wahrnehmung des Unternehmens bei. Mitarbeiter und insbesondere Führungskräfte müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich jederzeit ethisch einwandfrei verhalten.

Zu 14: Vertrauliche Informationen und Dokumente über das Unternehmen werden in geeigneter Weise vor dem Zugriff durch unberechtigte Personen geschützt. Mitarbeiter, die Informationen über nicht öffentlich bekannte Informationen über Vertragspartner und Kunden besitzen, dürfen diese in keinem Fall weitergeben, auch nicht an Familie und Freunde.

Zu 15: Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten werden vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff gesichert. Eine Erhebung dieser Daten erfolgt nur, wenn dies für den Geschäftsprozess erforderlich und im Rahmen der einschlägigen Gesetze gestattet ist. Ohne Einwilligung des Betroffenen dürfen diese Daten nicht erhoben oder verarbeitet werden.

Zu 16: Von unseren Lieferanten erwarten wir ein gleichermaßen verantwortungsvolles Verhalten.

Die Einhaltung des Code of Conducts ergibt sich in der Regel unmittelbar aus bestehenden Gesetzen, betrieblichen Regelungen, Unternehmensleitlinien und arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Bewusste Verstöße gegen diese Richtlinien können im Rahmen der geltenden Bestimmungen Konsequenzen nach sich ziehen.

Stand: September 2016